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23.06.2017 07:47 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

OVG Münster: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Das Gericht kippt damit die ab 1. Juli für Diensteanbieter geltende Verpflichtung zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer. Sie verstößt gegen ein Urteil des EuGH, das eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verbietet. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

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