16.06.2017 15:38 Uhr, Quelle: CHIP

Irres Urteil zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice schafft Bargeld völlig ab

Deutsche haben keinen Anspruch darauf, ihre Rundfunkbeiträge beim WDR in bar zu bezahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch einen Beschluss vom 13. Juni 2017 entschieden. Ein Schlupfloch, durch das sich die Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden lässt, gibt es damit nicht mehr.

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