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01.06.2017 09:11 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Eltern erhalten keinen Zugriff auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Die Klage der Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens wurde vom Kammergericht Berlin abgewiesen. Ihm zufolge stehen E-Mails und Chat-Protokolle, die auf einem Server im Internet liegen, unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

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