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05.05.2017 19:10 Uhr, Quelle: Heise

TKÜV: Vorratsdatenspeicherung erst ab 100.000 WLAN-Nutzern

Laut einem neuen Entwurf für die Telekommunikations-Überwachungsverordnung soll ein Großteil der Hotspot-Betreiber nicht gezwungen werden, Nutzerdaten zu speichern. Für kleinere Provider gibt es darüber hinaus einige Sonderregeln.

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