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28.04.2017 10:01 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Panoramafreiheit deckt Foto von Aida-Kussmund

Die Kreuzfahrtreederei Aida Cruises hat einen Anbieter von Landausflügen verklagt, weil er ein Foto eines Aida-Schiffes auf seiner Internetseite gezeigt hatte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Das Zeigen des Fotos ist rechtens.

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