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31.03.2017 13:29 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH-Urteil zu Tauschbörsen: Kennen Eltern den Täter, müssen sie ihn verraten oder haften selbst

Alternativ bleibt den Eltern nur die Möglichkeit, als Anschlussinhaber selbst die Kosten und Folgen zu tragen. Eltern hatten im verhandelten Fall vor Gericht erklärt, dass sie wohl wüssten, welches der volljährigen Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sie aber dessen Namen nicht nennen wollen.

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