30.03.2017 18:29 Uhr, Quelle: ComputerBase

Filesharing-Abmahnung: Eltern müssen den Namen ihrer Kinder verraten

Im Fall einer Filesharing-Abmahnungen hat der Bundesgerichtshof heute bestätigt: Wenn Eltern wissen, dass eines ihrer Kinder für den illegalen Upload verantwortlich ist, müssen sie den Namen nennen. Ansonsten stehen sie als Anschlussinhaber selbst für Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten in der Kreide.

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