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30.03.2017 16:46 Uhr, Quelle: Heise

BGH zu Tauschbörsen: Eltern können Kinder decken, müssen aber zahlen

Wenn Kinder über den Internetanschluss ihrer Eltern illegal Internet-Tauschbörsen nutzen, müssen die Eltern später nicht preisgeben, wer genau Übeltäter war. Dann müssen sie aber die verhängten Strafen zahlen, entschied nun der Bundesgerichtshof.

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