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15.03.2017 16:46 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverwaltungsgericht: Kein Rechtsanspruch auf Online-Petitionen

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen abgewiesen, mit denen Petenten die Veröffentlichung ihrer Anliegen auf der Petitionsplattform des Bundestages erreichen wollten.

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