14.03.2017 17:37 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverwaltungsgericht prüft ePetitionen des Bundestag

Seit 2008 bietet der Bundestag an, Pettionen zur Veröffentlichung einzureichen. Die Frage, ob und nach welchen Kriterien dann eine Ablehnung der Veröffentlichung zulässig sein kann, soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

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