06.03.2017 18:19 Uhr, Quelle: Heise

P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber

Ein wegen angeblicher Tauschbörsennutzung abgemahnter Anschlussinhaber kann nicht verpflichtet werden, den Computer seiner Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene P2P-Software zu durchsuchen, entschied der BGH.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz