21.02.2017 16:10 Uhr, Quelle: MacTechNews

Apple widerspricht EU-Urteil und zweifelt Rechtmäßigkeit an

Nachdem Apple die Frist für Steuernachzahlungen verstreichen ließ und im Dezember Einspruch einlegte, folgt nun Apples detaillierte Begründung dafür. Die EU-Kommission hatte geurteilt, dass Apple und Irland durch eine effektiven Körperschaftsteuersatz von deutlich unter einem Prozent den Wettbewerb verzerren. An Apples Standort in Cork sieht man die EU-Forderung einer Steuernachzahlung in Höhe

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