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01.02.2017 17:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

„Roaming zu Inlandspreisen“: EU legt Preisobergrenzen fest

Ab 15. Juni 2017 sollen Verbraucher ihre Mobilgeräte bei vorübergehenden Reisen in andere EU-Länder zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Überschreiten sie vertragliche Nutzungsgrenzen, dürfen Roaming-Aufschläge Preisobergrenzen nicht überschreiten.

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