25.01.2017 18:46 Uhr, Quelle: Heise

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags darf an die Wohnung geknüpft sein und muss nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein, befanden die obersten Verwaltungsrichter.

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