23.12.2016 12:19 Uhr, Quelle: Heise

Gericht: Google nicht zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten verpflichtet

Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe ist ein Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.

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