13.12.2016 16:28 Uhr, Quelle: Heise

Bundearbeitsgericht: Betriebsrat darf bei Facebook-Auftritt mitreden

Könnten auf der Facebook-Seite eines Unternehmens Nutzer auch Kommentare über Mitarbeiter abgeben, muss der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen.

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