12.12.2016 16:49 Uhr, Quelle: MACNOTES.DE

Dänemark: Ausgetauschte iPhones dürfen nicht generalüberholt sein

Wenn ein Apple-Gerät nicht gerade ziemlich neu auf dem Markt ist, dann wird es im Falle eines Austausches gegen ein generalüberholtes getauscht. Ein neues Produkt erhält man allenfalls ganz am Anfang des Produktzyklus. Ein Gericht aus Dänemark empfindet das als Unrecht. Demnach muss Apple ein defektes iPhone mit einem „gleichwertigen, neuen“ Smartphone austauschen. Wegweisendes Urteil? ().

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