In Dänemark hat ein Gericht entschieden, dass ein Kunde Anrecht auf ein tadellos funktionierendes Neugerät hat. Apple darf dänischen Kunden demnach kein gebrauchtes generalüberholtes Gerät als Ersatz für ein defektes Neugerät eintauschen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Kunde den Kaufvertrag in Erwartung abschließt, ein funktionierendes Neugerät zu erhalten. Ein Defekt