25.11.2016 00:12 Uhr, Quelle: ComputerBase

Abmahnungen: Voreingestelltes WLAN-Passwort reicht aus

Wenn das WLAN eines Routers vom Hersteller bereits angemessen verschlüsselt ist, haftet der Besitzer nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn Dritte den Zugang für illegale Downloads missbrauchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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