15.11.2016 16:40 Uhr, Quelle: CHIP

NSA-Spionageziele: Bundesregierung muss Schnüffel-Daten nicht offenlegen

Die Selektorenliste ist in der NSA-Spionageaffäre ein zentrales Dokument. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Bundesregierung darf die wichtigen Spionage-Daten trotzdem weiter unter Verschluss halten.

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