02.11.2016 07:39 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

GEMA und Youtube erzielen Einigung

Sie gilt rückwirkend ab dem Jahr 2009 und nur für von der GEMA vertretene Künstler und Musikverleger. Strittig ist weiterhin die Frage, ob Youtube oder die Uploader für die Lizenzierung verantwortlich sind. Die GEMA fordert deswegen von der Bundesregierung einen klaren Rechtsrahmen.

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