25.10.2016 12:50 Uhr, Quelle: apfelpage.de

BGB-Ă„nderung: Es lebe die digitale Textform!

Wer beispielsweise einen Vertrag kündigen wollte, musste bisher einen ziemlichen Aufwand betreiben. Schuld war das Schriftform-Erfordernis. Sprich: Im Vertrag wurde vereinbart, dass bestimmte Aktionen (wie z.B. die Änderung oder die Kündigung des Vertrages) der […]

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