30.09.2016 18:12 Uhr, Quelle: ComputerBase

OLG Köln: Tagesschau-App war in alter Form unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass die Tagesschau-App in der verhandelten Form unzulässig war. Damit folgten die Richter der Auffassung der Zeitungsverlage, die die App als presseähnliches Angebot eingestuft hatten.

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