16.09.2016 15:28 Uhr, Quelle: golem
Störerhaftung: Auf Wiedersehen vor dem EuGH
Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird. (Störerhaftung, WLAN)
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