15.09.2016 16:56 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

EuGH: Betreiber offener WLANs nicht für Urheberrechtsverstöße haftbar

Der Europäische Gerichtshof verneint eine Störerhaftung von gewerblichen Betreibern öffentlicher WLANs. Er schafft aber zugleich neue Rechtsunsicherheiten, die einer öffentlichen WLAN-Versorgung entgegenstehen. Urheberrechtsinhaber können verlangen, dass Betreiber das WLAN durch Passwort sichern und die Identität der Nutzer feststellen.

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