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15.09.2016 16:32 Uhr, Quelle: Toms Hardware

EUGH beendet Rechtsunsicherheit: Gekippte Störerhaftung beendet Geschäftszweig der Abmahnindustrie

Betreiber öffentlicher WLANs können aufatmen: Teure, kostenpflichtige Abmahnungen und Schadenersatzzahlungen sind ihnen laut EUGH nicht zuzumuten, wenn Nutzer in ihrem Netz illegal aktiv sind. Registrierungen sind allerdings im Zweifel Pflicht.

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