15.09.2016 13:21 Uhr, Quelle: CHIP

Gericht entscheidet über offene WLANs: Warum der Kläger trotzdem enttäuscht ist

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Gewerbetreibende nicht für Urheberrechtsverletzungen haften müssen, die über ein von ihnen betriebenes offenes WLAN begangen werden. Der Kläger ist vom Urteil enttäuscht - es würde die Ausbreitung offener WLANs verhindern.

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