08.09.2016 14:56 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

EuGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Computern ist zulässig

Der EuGH ist der Auffassung, dass es keine unlautere Geschäftspraxis darstellt, dass Sony das Gerät mit vorinstallierter Software lieferte. Wer einen Rechner mit vorinstallierter Software erwirbt, hat demnach keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn er die Software nicht nutzt.

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