08.08.2016 20:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Japanisches Kartellamt lässt Amazon-Büros durchsuchen

Die Behörde vermutet laut Nikkei, dass Händler ihre Produkte auf Amazon billiger als anderswo anbieten müssen. Das erinnert an die 2010 in Deutschland eingeführte Preisparitätsklausel. Sie wurde 2013 infolge einer Untersuchung des Bundeskartellamts EU-weit gestrichen.

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