04.08.2016 14:28 Uhr, Quelle: golem

Bundesverfassungsgericht: Negative Firmen-Bewertung durch Meinungsfreiheit gedeckt

Ein Firmeninhaber muss es akzeptieren, dass ein früherer Geschäftspartner im Internet in Bewertungsportalen negative Erfahrungen schildert. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. (Meinungsfreiheit, Internet)

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