02.08.2016 16:10 Uhr, Quelle: Heise

Fehler im Angebot – BGH sieht Online-Verkäufer in der Pflicht

Auch wenn Händler nicht über eine eigene Verkaufsplattform ihre Waren anbieten sind sie laut Bundesgerichtshof verpflichtet, ihre Angebote zu überprüfen.

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