15.07.2016 15:28 Uhr, Quelle: Heise

Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab

Das Bundesverfassungsgericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", der es rechtfertigen würde, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.

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