12.05.2016 21:21 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

EU-Generalanwalt verneint generelles Speicherverbot für Webseitenbetreiber

In der EU müssen Manuel Campos Sánchez-Bordona zufolge Gerichte im Einzelfall darüber entscheiden, ob Verbindungsdaten von Besuchern auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Eine dynamische IP-Adresse wertet er als "personenbezogenes Datum", das in der Regel die Identifizierung des Nutzers ermöglicht. Darüber streiten die Bundesregierung und der Piraten-Politiker Patrick Breyer.

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