21.12.2015 16:10 Uhr, Quelle: Heise

Gericht bestätigt Internetverbot nach Kinderporno-Verurteilung

Einem wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilten Mann kann im Rahmen der Bewährung der Reststrafe die private Internetnutzung verboten werden, hat das OLG Hamm entschieden.

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