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22.08.2014 16:45 Uhr, Quelle: Heise

Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Verlage ab

Die Bonner Wettbewerbshüter werden kein Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenanbieter Google einleiten. Die Beschwerde der Verlage sei unbegründet, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

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