JustMac.info

01.08.2014 18:45 Uhr, Quelle: Heise

BGH bleibt dabei: Siebentägiges Speichern von IP-Adressen ist rechtmäßig

Auch im zweiten Berufungsverfahren hat der Bundesgerichtshof keine Einwände gegen die Praxis der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten von Internetnutzern eine Woche lang aufzubewahren.

Weiterlesen bei Heise