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02.07.2014 10:54 Uhr, Quelle: Heise

Kartellamt: Adidas erlaubt Verkauf über Online-Marktplätze

Adidas hat seine Vertriebsregeln nun so geändert, dass Vertragshändler Produkte auch auf Online-Marktplätzen wie eBay oder dem Amazon Marketplace anbieten können. Damit hat sich das Kartellamt durchgesetzt und beendet das Verfahren.

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