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01.07.2014 12:54 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH stärkt Recht auf anonyme Meinungsäußerung im Internet

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter muss ein Bewertungsportal die Daten eines anonymen Kommentators nicht herausgeben - außer es liegt eine Strafanzeige vor. Sie begründen dies mit einer fehlenden gesetzlichen Grundlage. Die Betreiber können allerdings verpflichtet werden, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen zu löschen.

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