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01.07.2014 10:09 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Kein Auskunftsanspruch für Nutzerdaten von Bewertungsportal

Ein Bewertungsportal muss die Daten eines anonymen Nutzers nicht herausgeben. Der Bundesgerichtshof beruft sich auf den Schutz der Anonymität der Nutzer laut Telemediengesetz. (, )

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