06.06.2014 11:18 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt
Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Weiterlesen bei Heise