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06.06.2014 11:18 Uhr, Quelle: Heise

EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt

Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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