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04.06.2014 12:36 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Keine Filesharing-Haftung, wenn Dritte Netzzugang hatten

Die ausführliche Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshofs zum illegalen Filesharing zeigt, dass die Störerhaftung immer schwerer geltend gemacht werden kann. (, )

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