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27.05.2014 15:55 Uhr, Quelle: iPhone-ticker

Landgericht Berlin: WhatsApp muss Deutsche AGB anbieten

Noch ist das Urteil () nicht rechtskräftig – ein Einspruch der WhatsApp-Verantwortlichen gegen die Feststellung des Berliner Landgerichts gilt jedoch als unwahrscheinlich. WhatsApp, dies stellte das LG Berlin in seinem heutigen Urteil mit dem Aktenzeichen 15O44/13 fest, müsse seinen deutschen Nutzern auch eine deutsche AGB anbieten,

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