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18.05.2014 09:09 Uhr, Quelle: Heise

Unternehmen muss Kosten für Privatgutachten erstatten

Holt ein Kunde ein Privatgutachten ein, dass die Verantwortlichkeit eines Anbieters für einen Warenmangel bestätigt, muss das Unternehmen die Kosten erstatten.

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