15.05.2014 21:36 Uhr, Quelle: ComputerBase

„Recht auf Vergessen“ geht Google zu weit

Dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Suchmaschinen-Urteil ein „Recht auf Vergessen“ beschlossen hat, wird in den Reihen von Google erwartungsgemäß kritisch aufgefasst. Es fehle die Balance zwischen der Informationsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre, erklärt Googles Executive Chairman Eric Schmidt.

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