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13.05.2014 15:10 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Der neue Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung

Die neue Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine pauschale Beitragsregelung ist keineswegs verfassungswidrig. Dies entschied heute der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz. ()

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