16.04.2014 17:35 Uhr, Quelle: golem
BGH-Urteil: Typenbezeichnung gehört in eine Werbeanzeige
Ein Elektromarkt darf nicht mit unspezifischen Geräteangaben werben. Technische Details in den Anzeigen reichen nach Ansicht des BGH nicht aus. (Onlinewerbung, Bundesgerichtshof)
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