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12.04.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Auf falschen Angaben basierender Arbeitsvertrag ist ungültig

Täuscht ein Bewerber gute Kontakte zu Geschäftspartnern vor und hat diese in Wirklichkeit nicht, kann der aufgrund dieser Aussagen geschlossene Arbeitsvertrag angefochten werden.

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