08.04.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Regelmäßige Provisionen müssen bei Berechnung von Elterngeld berücksichtigt werden

Arbeitnehmer haben in der Elternzeit Anspruch auf das sogenannte Elterngeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem bisherigen Gehalt – und den erhaltenen Provisionen.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz