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01.04.2014 07:35 Uhr, Quelle: Heise

Überstunden müssen detailliert nachgewiesen werden

Wer von seinem Arbeitgeber die nachträgliche Vergütung von Überstunden verlangt, muss belegen können, wann und warum sie geleistet wurden. Außerdem müssen die Forderungen so schnell wie möglich gestellt werden.

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