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18.03.2014 18:50 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Online-Handel: Nicht neu ist nicht gleich gebraucht

Wenn ein Online-Händler Waren anbietet, die nicht mehr oder in einer defekten Original-Verpackung verschickt werden, kann er diese nicht einfach als gebraucht deklarieren und die Gewährleistungsfrist (Weiter lesen)

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